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Die Enthüllung eines investigativen Journalisten über das moralisch zweifelhafte Privatleben einer Führungskraft oder Proteste von Anspruchsgruppen gegen die Markteinführung eines ethisch umstrittenen Produktes - als Skandal wird ein tatsächlicher oder vermeintlicher Verstoß gegen ethisch-moralische Wertvorstellungen oder selbstauferlegte Regelungen bezeichnet ("illegitimes Verhalten"). Hiervon unterschiedet der Krisennavigator Compliancefälle, bei denen ein Verstoß gegen geltende Gesetze oder Verordnungen vorliegt ("illegales Verhalten"). Skandalkommunikation ist dabei die Gesamtheit aller kommunikativen Maßnahmen zur Vermeidung, Erkennung, Bewältigung und Nachbereitung von Skandalen.
Bei der Skandalkommunikation werden die Täterseite ("Skandalisierer") und die Opferseite ("Skandalisierter") unterschieden. Der Krisennavigator wird ausschließlich auf der Opferseite tätig. Die Skandalkommunikation durchläuft dabei vier Phasen: Die Sensibilisierung und Schulung der möglicherweise Betroffenen für den Umgang mit Skandalen, die Früherkennung und Vermeidung skandalisierender Sachverhalte, die professionelle Bewältigung von Skandalen und deren systematische Nachbereitung ("Lessons learnt"). Zusätzlich werden Krisenmedientrainings für den Umgang mit tatsächlich oder vermeintlich investigativen Journalisten und spezielle Kommunikationsschulungen vom Krisennavigator durchgeführt.
Für weitere Details oder ein konkretes Angebot nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Rechts- und/oder Steuerberatung oder Vertretung in diesen Angelegenheiten erfolgen durch den Krisennavigator grundsätzlich nicht.
Weitere Informationen zur Skandalkommunikation | |
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Vorträge und Veröffentlichungen | Berufsverband der Verantwortlichen |
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Letzte Aktualisierung: Montag, 9. Dezember 2024
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